
Gottesbezüge in Verfassungen spalten die Gesellschaft. Sie führen zur Unterdrückung von Anders- und Nichtgläubigen. Dennoch versucht derzeit ein religiöses Bündnis, einen solchen Gottesbezug in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung zu verankern. Wir sagen Nein!
Derzeit wird in SH über ein Update der Landesverfassung debattiert. Ein Gottesbezug ist dabei nicht mehr zeitgemäß. Doch genau das fordert ein religiöses Bündnis. Es ist ein Versuch der Kirchen, eine Machtposition zu festigen, die sie aus freien Stücken nicht aufrechterhalten können.
Kein Gottesbezug in der Landesverfassung!
Tatsächlich wünschen sich Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung an säkularen Werten und Normen, die für alle Menschen (religiös und nichtreligiös) gleichermaßen gelten. Deshalb treten auch immer mehr Menschen aus den Kirchen aus. Weitere Gründe dafür sind Machtmissbrauch, missionarische Übergriffigkeit (noch heute verwurzelt im kirchlichen Arbeitsrecht) sowie weitere Sonderrechte, die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften über den Gottesbezug für sich in Anspruch nehmen wollen – zum Schaden anderer. Damit gefährden sie den Pluralismus unserer Gesellschaft; denn der Gottesbezug verschafft gläubigen Menschen eine überhöhte Stellung im Selbstverständis des Staates. Besser sind Bezüge auf eine unabhängige Moral, wie sie schon von Ferdinand Tönnies, Friedrich Paulsen und vom säkularen Judentum vertreten wurden. Diese oft kantische Ethik hat sich stets als kompetentere Handlungsbasis für alle erwiesen. Der Bezug auf Gott ist hingegen nichts als Autorität und Willkür. Er hat nichts in einer Demokratie verloren, die einen wechselseitigen Austausch von echten Gründen verlangt, um Handlungen für andere nachvollziehbar zu machen. Dies ist der gemeinsame Nenner, nach dem wir alle streben müssen. Erteilen Sie dem Gottesbezug in der Landesverfassung eine Absage!
Gottesbezug ist Gefahr für die Demokratie
Von religiösen Bekenntnissen, die in Staats- oder Landesverfassungen verankert werden, geht ausschließlich eine Gefahr für die Demokratie und für die Menschenrechte aus. Sämtliche Staaten, die sich in ihren Verfassungen auf „Gott“ beziehen, sind Autokratien oder auf dem Weg dahin. Sie sind umso menschenverachtender, je stärker der Gottesbezug ausgeprägt ist. Dieser Gottesbezug ist überall auf dem Vormarsch. Wir wollen das nicht. Demokratiebildung verlangt, dass sich Religionen zu einem religös-neutralen Staat bekennen und eben nicht, dass sich der Staat zu irgendeinem Gott bekennt.
Menschenrechte und Ethik statt Gottesbezug
Ein Gotteszusatz, wie er beispielsweise schon 2016 von den Kirchen gefordert wurde, verkennt alle säkularen Errungenschaften. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Geschichte. Historisch waren die Kirchen immer auf der Seite der Unterdrücker und nur dann, wenn sie ihre verachtenswerten Positionen nicht mehr halten konnten, schwenkten sie um und tun noch heute so, als hätten sie Menschenrechte, Toleranz und Gleichberechtigung erfunden. Für einen Gottesbezug in der Landesverfassung gab es schon 2016 keine Mehrheit. Heute nach weiteren massiven Kirchenaustritten ist das noch weit weniger der Fall. Einzig religiös-fundamentalistische Strömungen im Islam und Christentum erhalten noch Zulauf. Die werden durch den Gottenbezug gestärkt. Das, was unser Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft für alle gleichermaßen festigt, ist nicht das Bekenntnis zu irgendeinem Gott, sondern das Bekenntnis zu den Menschenrechten und zu einer allgemeinverbindlichen Ethik.
Stärken Sie dieses Bekenntnis zu allgemeingültigen Wertschöpfungsquellen, die allen Menschen das gemeinsame Handeln auf Augenhöhe erlauben! Erteilen Sie jeglichem Gottesbezug in der Landesverfassung eine Absage!
Jan-Christian Petersen (Humanistische Initiative Schleswig-Holstein)